Bitte aufmerksam lesen!
Quelle: Fischer und Angler 3/2018 Seite 16
Nach der Prüfung
Prüfung bestanden / Prüfung NICHT bestanden
Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, bekommen von der Fischereibehörde eine Rechnung über die Prüfungsgebühr und die Gebühr für den beantragten Fischereischein. |
Prüflinge, die die Prüfung NICHT bestanden haben, bekommen von der Fischereibehörde eine Rechnung nur über die Prüfungsgebühr. |
Prüflinge, die ihren Fischereischein von der Fischereibehörde erhalten haben, dürfen aber nur dann an DAV-Gewässern angeln, wenn sie Mitglied in einem Anglerverein sind und von diesem ihren Erlaubnisschein mit Zubehör erhalten sowie die gültigen Marken erworben haben. |