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Gerätekunde

Angelgeräte- und Köderverwendung
Der Inhaber eines gültigen Erlaubnisscheines (Erlaubnisvertrages) verwendet zum Fischfang in Abhängigkeit vom Angelgewäs-ser Handangeln und Senknetz wie folgt:
Zwei Friedfischangeln und Senknetz oder eine Friedfischangel und eine Köderfischangel und Senknetz oder zwei Köderfisch-angeln und Senknetz oder eine Spinnangel oder eine Flugangel oder eine Hegene.


 


Kreativität kennt auch im Angelsektor keine Grenzen. Ob aber das gewisse Feingefühl bei dieser Angelrolle darunter leidet, kann wohl nur der Erbauer selbst beurteilen.

Friedfischangel - Handangel zum Friedfisch-Fang  
Die Friedfischangel besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle. Zum fangfer-tigen Gerät gehören eine Angelschnur und ein einschenkliger Haken. Die Mormyschka-Angel ist eine Sonderform, bei der als Köder ein einschenkliger, bebleiter und unbekö-derter Mormyschka-Haken in Größe 8 oder kleiner verwendet wird. Der Mormyschka-Haken darf zusätzlich auch mit zugelassenem natürlichen oder künstlichen Köder versehen werden.

Köderfischangel - Handangel zum Raubfisch-Fang
Die Köderfischangel besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle. Zum fangfertigen Gerät gehören eine Angelschnur und eine Anbissstelle, Haken.
Der als Köder verwendete, waidgerecht getötete Köderfisch oder ein Teilstück von einem Köderfisch (Fetzenköder) darf an bis zu 3 Haken im System (maximal 3 Einfach- oder 3 Doppel- oder 3 Drillingshaken oder in Kombination untereinander) befestigt werden. Haken und Köder müssen zu einer Anbissstelle verbunden sein.

Spinnangel - Handangel zum Raubfisch-Fang
Die Spinnangel besteht aus einer beliebigen Rute mit Rolle. Zum fangferti-gen Gerät gehören eine Angelschnur und eine Anbissstelle - künstlicher Spinnköder.
Es dürfen künstliche Spinnköder (z.B. Spinner, Blinker, Wobbler, Kunststoffköder, Pilker, Jigs) oder auch waidgerecht getötete Köderfische im Spinnsystem verwendet werden. Der als Köder verwendete, waidgerecht getötete Köderfisch oder ein Teilstück von einem Köderfisch (Fetzenköder) darf an bis zu 3 Haken im System (maximal 3 Einfach- oder 3 Doppel- oder 3 Drillingshaken oder in Kombination untereinander) befestigt werden. Haken und Köder müssen zu einer Anbissstelle verbunden sein.

Flugangel - Handangel zum Friedfisch- oder Raubfisch-Fang
Die Flugangel besteht aus einer speziellen Flugrute und entspre-chender Rolle. Zum fangfertigen Gerät gehören eine Flugschnur und eine Anbissstelle.
Die Flugangel gilt als Friedfischangel, wenn sie mit einer Trocken-fliege oder Nymphe und einschenkligem Haken bis Größe 8 ver-sehen ist.

Lebende Fische und andere Wirbeltiere dürfen nicht als Köder verwendet werden.
Köderfische sind vor dem Anbringen an den Angelhaken waidge-recht zu töten und dürfen nur in dem Gewässer verwendet wer-den, aus dem sie entnommen wurden.
Handelsübliche, zum menschlichen Verzehr zugelassene und chemisch konservierte Fische können zum Köderfischangeln verwendet werden.