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Rechts- / Gesetzeskunde

Je Angeltag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) ist die Mitnahme von drei Feinfischen gestattet, davon jedoch höchstens:

3 Stück 2 Stück 1 Stück
Hecht Karpfen Äsche
Schleie Rapfen Bachforelle
Zander Barbe Bachsaibling
Regenbogenforelle - -