Nächster geplanter Lehrgang 2024:                                       

1.Schulungstag

Montag

2.Schulungstag

Mittwoch

 

 

 

 

08.04.2024

 10.04.2024         

ab 16:00

ab 16:30

 

 

 

 

3. Schulungstag

Montag

4. Schulungstag

Mittwoch

5. Schulungstag

Freitag

 

 

 

 

15.04.2024

 17.04.2024 19.04.2024         

ab 16:00

ab 16:30

ab 16:30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          

 

 

 

 

 

 

                 
Änderungen vorbehalten!

Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter
a
ußerplanmäßig arbeiten müssen, kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
 
-->    Hierzu bitten wir um Verständnis.    <--

                                            

 

 

 

 

 

 

 

evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:

 

Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.